ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB`s)

für die beiden Hotels

“Hotel Rühen” und “Hotel Rosenplatz”

Buchungsbestimmungen und Hotelaufnahmevertrag

A.)
Es gelten folgende Stornofristen

  Bis zu 3 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.

Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 3 Tagen vor der Anreise 100 % des Gesamtpreises.

Bei Nichtanreise des Gastes zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.

Keine Vorauszahlung erforderlich.

 

Zimmerbuchungen ab 4 Zimmer oder Gruppen ab 4 Personen gelten gesonderte Stornofristen.

Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise 100 % des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise des Gastes zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Eine Anzahlung ist erforderlich oder die Absicherung mit einer gültigen Kreditkarte

Zimmerbuchungen ab 10 Zimmer oder Gruppen ab 10 Personen gelten gesonderte Stornofristen.

Bis zu 20 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 20 Tagen vor der Anreise 100 % des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise des Gastes zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Eine Anzahlung ist erforderlich oder die Absicherung mit einer gültigen Kreditkarte

Zimmerbuchungen ab 20 Zimmer oder Gruppen ab 20 Personen gelten gesonderte Stornofristen.

Bis zu 40 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 40 Tagen vor der Anreise 100 % des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise des Gastes zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Eine Anzahlung ist erforderlich oder die Absicherung mit einer gültigen Kreditkarte

 

Messen, Festivals und Veranstaltungen gelten gesonderte Stornofristen

 Bis zu 60 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.

Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 60 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.

Der Gast entrichtet als Vorauszahlung zu jeder Zeit einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises

oder die Absicherung mit einer gültigen Kreditkarte.

 

Nichtanreisen werden grundsätzlich 100% Stornogebühr erhoben.

 

B.)  Rezeption zur Anreise / Check-in

Montag bis Freitag: 14:00 bis 00:00 Uhr

Samstag: 14:00 bis 23:00 Uhr

Sonntag: 17:00 bis 21:00 Uhr

Bei Anreisen nach 20:00 Uhr bitten wir Sie uns telefonisch zu informieren.

 

C.)  Spät oder Nachtanreise

durch die Nachtrezeption mit Türcode und Schlüsselhinterlegung ist jede andere Zeit möglich – Absprache mit Hotel erforderlich!

 

D.)  Frühstück

Montag – Freitag von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr

Samstag – Sonntag von 7.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

E.)  Abreise / Check-out

bis 11 Uhr (spätere Abreisen sind kostenpflichtig, siehe Hotelaufnahmevertrag)

F.)   Gültige und kostenlose Zahlungsmittel

sind Vorabüberweisungen, PayPal, EC, Kreditkarte (Mastercard, Visa) und Barzahlungen. Eine Buchung kann mit einer gültigen Kreditkarte abgesichert sein (Mastercard, Visa) andere Karten werden nicht als Buchungsgarantie akzeptiert.

Buchungen mit fehlerhaften Karten werden spätestens 24h nach erfolgloser Anmahnung um eine gültige Buchungsgarantie ersatzlos gestrichen.

 

G.)  Das Hotel kann die Kreditkarte

mit dem Buchungsbetrag vorbelasten oder im Falle von Messen, Festivals und Veranstaltungen oder Gruppen bereits belasten.

 

H.)  Der Buchende muss nicht selbst  anreisen,

aber der Anreisende muß sich durch einen gültigen Ausweis identifizieren. Im Falle von Gruppenbuchungen oder Freunden handelt der Buchende in voller eigener Verantwortung eines Reiseleiters und unterliegt der Pflicht alle Mitreisenden über die Hausordnung, Buchungsbestimmungen sowie den Hotelaufnahmevertrag zu unterrichten. Eine Liste aller anreisenden Personen ist spätestens am Vortag der Anreise per email an das Hotel zu senden.

 

I.)  Die hinterlegte Kreditkarte ist im Original vorzulegen

und muss mit dem Buchenden übereinstimmen. Im Zweifelsfalle kann die komplette Buchung ersatzlos abgelehnt werden.

Ausnahmen bei Firmenkreditkarten können nur mit der Hotelleitung im Vorfeld vereinbart werden. Dazu braucht es eine schriftliche Kostenübernahme und Genehmigung zur Abbuchung des Rechnungsbetrages der jeweiligen Firma.

 

J.)  Buchungen können nur beim gebuchten Portal,

z.B. ein Buchungsportal wie HRS, Booking oder Trivago (Reiseveranstalter) storniert werden.

 

K.)  Buchungen die über unser hauseigene Homepage  getätigt wurden,

müssen  per E-Mail (storno@hotel-wob.de) storniert werden oder per Fax an die 0049 (0) 5367/1615 gesendet werden.

 

L.)  Alle Bestätigungen, Rechnungen und Rückgeld sind sofort zu kontrollieren

– spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

M.)  Es gilt im gesamten Haus striktes Rauchverbot – auch an den Fenstern.

 

N.)  Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten.

 

O.)  Das Hotel kann Gäste oder Gästegruppen ablehnen

oder den Zutritt/Aufenthalt verweigern wenn begründeter Anlass besteht. (siehe Punkt V des Hotelaufnahmevertrages).

 

P.)  Verstöße gegen die Hausordnung,

das strikte Rauchverbot, die Nachtruhe, das Zubereiten von warmen Nahrungs- und Genussmitteln in den Zimmern, das Benutzen von elektrischen Heizgeräten und offenem Licht, Beschädigungen des Inventars oder Verlust des Schlüssels werden automatisch in Höhe von 150 Euro oder dem Reparaturwert der beschädigten Sache von der hinterlegten Kreditkarte des zur Buchung gehörenden Verantwortlichen abgebucht.

 

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

 

  1. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

 

  1. Rechnungen des Hotels sind am Anreisetag bei dem Check-in ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Überweisung, Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

  1. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

 

  1. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

  1. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels
  2. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

 

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Zimmerbereitstellung, – übergabe und – rückgabe
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden 3 werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500 € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

  1. Weckaufträge werden vom Hotel nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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